Wanderordnung

1. Alle Mitglieder des Eifelvereins sind bei allen satzungsgemäßen Veranstaltungen, so auch auf allen Wanderungen und Fahrradtouren, haftpflicht- und unfallversichert.
Die Versicherung entfällt, wenn Wanderer die Gruppe verlassen.

2. Es besteht eine Vermögensschadenversicherung für mehrtägige Fahrten.
(Voraussetzung für alle Versicherungen ist der ausgefüllte Wanderbericht).

Den Wanderführern bleibt es vorbehalten, den Wanderplan je nach Wetterlage zu ändern, unverändert bleiben der Treffpunkt und die angegebene Uhrzeit. Hunde dürfen nur angeleint mitgeführt werden.

Bei Bus-, Besichtigungs- und Wanderfahrten mit Anmeldung sind wir in der Regel an eine Höchstteilnehmerzahl gebunden. Es ist daher rechtzeitige Anmeldung beim Wanderführer erforderlich.
Gemeldete Teilnehmer können nur dann zurücktreten, ohne dass für sie Kosten entstehen, wenn eine Ersatzperson gestellt wird bzw. auf der Warteliste stehende Teilnehmer aufrücken. Bitte haben Sie hierfür Verständnis, um Finanzierungslücken zu Lasten der Vereinskasse zu vermeiden.

Dieser Wander- und Veranstaltungsplan wurde mit großer Sorgfalt von den Wanderführern und ihren Helfern zusammengestellt. Sie freuen sich über eine rege Beteiligung.

Infolge kurzfristiger Sperrung von Wanderwegen und Schließung von Cafés und Gaststätten sind wir manchmal gezwungen, Ausweichlokale aufzusuchen.
Deshalb bitten wir die Teilnehmer an den Wanderungen und Fahrten, die nicht am ausgedruckten Ausgangstreffpunkt erscheinen, sich zuvor mit dem jeweiligen Wanderführer in Verbindung zu setzen.

Aus Sicherheitsgründen bitten wir unsere Wanderfreundinnen und Wanderfreunde, Ihre Handys mitzubringen, damit bei Bedarf Hilfe herbeigerufen werden kann.

Anmerkung zu Fotos !
Während der Veranstaltung werden Fotos und gegebenenfalls Filmaufnahmen gemacht.
Diese werden genutzt zur Berichterstattung von dieser Veranstaltung gem. Paragraph 23 KUG (Kunst Urheber Gesetz ) in den verbandsinternen Medien : Magazin, Internet (öffentlich und intern), sowie in der regional interessierten Presse.
Sollten Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sein, so teilen Sie dies vor Ort bitte dem Wanderführer, der Wanderführerin oder der Fotografin mit.

 

Die Wanderwarte wünschen allen Wanderfreunden ein gutes und erfolgreiches Wanderjahr.

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